Japan zieht die Preise für Einreisevisa kräftig an: Zum 1. Juli 2026 steigen die Gebühren für die meisten visumspflichtigen Reisenden auf das Fünffache. Das japanische Kabinett beschloss die Anhebung am 19. Juni. Es ist die erste Anpassung der Visagebühren seit 1978.
Konkret klettert die Gebühr für ein Visum zur einmaligen Einreise von 3.000 auf 15.000 Yen, also von rund 16 auf rund 82 Euro. Ein Visum für die mehrfache Einreise, das wiederholte Besuche innerhalb eines bestimmten Zeitraums erlaubt, verteuert sich von 6.000 auf 30.000 Yen, also von 32 auf stolze 164 Euro. Wichtig für die Planung: Die neuen Tarife gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juli eingereicht werden. Wer vorher einreicht, sichert sich noch den alten Preis.
Außenminister Toshimitsu Motegi begründete den Schritt auf einer Pressekonferenz mit der über Jahrzehnte aufgelaufenen Inflation und den veränderten Wechselkursen. Das bisherige System spiegele die tatsächlichen Verwaltungskosten für die Ausstellung von Visa und die Steuerung der Einwanderung nicht mehr wider. Selbst nach der Erhöhung, so die Regierung, blieben Japans Gebühren im Vergleich mit Ländern wie den USA oder Deutschland moderat.
Teilweise gute Nachricht für Urlauber aus Deutschland
Für Reisende aus den meisten westlichen Ländern ändert sich trotz erhöhter Visumsgebühren allerdings praktisch nichts. Deutschland zählt zu den 74 Staaten und Gebieten, deren Staatsangehörige für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen gar kein Visum benötigen. Wer also einen Städtetrip nach Tokio, Kyoto oder Osaka oder einen Badeurlaub auf Okinawa plant, zahlt die erhöhte Visagebühr nicht. Von ihr betroffen sind vor allem Touristen und Geschäftsreisende aus visumspflichtigen Ländern.
Ganz ohne neue Kosten kommen allerdings auch deutsche Reisende nicht davon: Zum selben 1. Juli verdreifacht Japan die internationale Tourismus- beziehungsweise Ausreisesteuer von 1.000 auf 3.000 Yen (von über 5 auf rund 16 Euro) pro Person. Sie wird automatisch über das Flug- oder Fährticket erhoben und gilt für alle Ausreisenden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und damit auch für visumsbefreite Deutsche.







